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Stethoskop
Nachsorge nach Brustkrebs
Ein wichtiger Schritt zur Heilung: Die Nachsorge ist engmaschig geplant und kann Patientinnen Sicherheit geben.
Brustkrebs

Nachsorge nach Brustkrebs

Die Nachsorge ist insbesondere bei Brustkrebs sehr wichtig, da es auch noch nach Jahren zu einem Rückfall oder zu Metastasen kommen kann. Bei Brustkrebs besteht die Nachsorge aus Kontrolluntersuchungen, unter Umständen aus Langzeittherapien, und auch der Therapie von Folgen und Nebenwirkungen der Erkrankung. Eine große Rolle spielt außerdem die Rehabilitation in den Alltag der Patientin, der Abbau von Ängsten und der Weg zu einem guten Körpergefühl und Verständnis. Dafür bleibt der behandelnde Frauenarzt Ansprechpartner. Dieser kann auch den Kontakt zu anderen Ansprechpartnern, wie Psychologen, Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen vermitteln.

Die Termine zur Kontrolle werden von einem ausführlichen Gespräch eingeleitet, das zwischen Arzt und Patientin geführt wird. Themen dieses Gesprächs sind Beschwerden, das seelische Befinden und Veränderungen des Körpers. Dann folgt die Tastuntersuchung der Brüste und Lymphknoten. In regelmäßigen Abständen werden bei der Nachsorge Mammografien und Brustuntersuchungen mit Ultraschall durchgeführt.

Regelmäßige Nachsorge bei Brustkrebspatientinnen

Die Leitlinien für die Nachsorgeuntersuchungen der Deutschen Krebsgesellschaft gliedern die notwendigen Untersuchungen in Jahresabschnitte auf. Ein bis drei Jahre nach der Behandlung wird vierteljährlich eine körperliche Untersuchung empfohlen. Die operierte Brust sollte zweimal pro Jahr mit einer Mammografie geprüft werden, die andere Brust einmal pro Jahr. Ab dem vierten Jahr wird die körperliche Untersuchung halbjährlich empfohlen und die Mammografie wird auf einmal pro Jahr reduziert. Ab dem sechsten Jahr kann die Mammografie einmal im Jahr durchgeführt werden.

Weitere Untersuchungen sollten zu jederzeit in Betracht gezogen werden, wenn es einen Verdacht auf einen Rückfall, Metastasen oder Nebenwirkungen der Therapie gibt. Frauen die selbst Beschwerden oder Veränderungen an ihrem Körper feststellen, sollten dies mit ihrem Arzt besprechen, ohne auf den nächsten Kontrolltermin zu warten. Es handelt sich darüber hinaus nur um Richtlinien. Der behandelnde Arzt kann die Untersuchungsintervalle individuell auf die betroffene Patientin angleichen.

Miriam Schaum