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Stethoskop
Rehabilitation bei Brustkrebs
Zurück in das eigene Leben: Nach Krankheit und Therapie erleichtert die Rehabilitation die Rückkehr in den Alltag.
Brustkrebs

Rehabilitation bei Brustkrebs

Nach der Behandlung von Brustkrebs kann die Rückkehr in den Alltag häufig sehr schwierig sein. Die Leistungsfähigkeit ist oft nicht mehr so hoch und auch psychische Probleme spielen häufig eine Rolle. Insbesondere das eigene Körpergefühl hat häufig unter der Erkrankung gelitten. Frauen haben daher einen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen, die ihnen dabei helfen sollen, in den Alltag zurückzukehren.

Medizinische Rehabilitation

Der behandelnde Arzt kann bei den Rehabilitationsmaßnahmen beratend zur Seite stehen und an die entsprechenden Stellen vermitteln. Auch der Sozialdienst der Klinik oder die Reha-Servicestelle können hier unterstützen. Betroffene finden auch Hilfe bei Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern. Die Maßnahmen die hier angeboten werden, sind sowohl auf die Wiederherstellung der körperlichen wie der psychosozialen Gesundheit der Frauen ausgerichtet.

Die angebotenen Leistungen sind vielfältig, sie reichen von Ergotherapie, ärztlichen Behandlungen, Arzneimitteltherapie und psychosozialen Angeboten über Sporttherapie, Physiotherapie bis zu manueller Lymphdrainage.

Schon kurz nach der Operation sollten die betroffenen Frauen eine Rehabilitation ins Auge fassen, um mit ihrer Krankheit im Alltag möglichst gut umgehen zu können. Der Aufenthalt in der Rehaklinik kann unmittelbar an eine Chemotherapie geplant werden. Ob die Maßnahmen der Rehabilitation dabei stationär, teilstationär oder ambulant durchgeführt werden, ist individuell verschieden, da es von den Möglichkeiten der Patientin abhängt. Die Kosten tragen bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen oder die Rentenversicherung.

Berufliche Rehabilitation

Der Wiedereinstieg in den Beruf wird ebenfalls unterstützt. Viele Patientinnen steigen stufenweise wieder in ihr Berufsleben ein. Dabei sichert sie das sogenannte Hamburger Modell ab, durch das sie weiterhin Kranken- bzw. Übergangsgeld erhalten.

Miriam Schaum